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Mythos oder Wahrheit?

Was Kanzleien über Ausbildung wissen sollten

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Sie wollen nicht arbeiten, hängen nur am Handy und sind nach der Ausbildung sowieso wieder weg? Rund um Auszubildende halten sich viele Vorurteile hartnäckig. Ein Blick auf aktuelle Daten zeigt: viele dieser Annahmen greifen deutlich zu kurz. Der Mythencheck zeigt, warum Ausbildung für Kanzleien nicht sinnloser Aufwand, sondern eine gute Investition in Fachkräfte, Zukunftsfähigkeit und den eigenen Erfolg ist.

Mythos 1: “Die Gen Z will nicht arbeiten.”

Dieses Vorurteil ist weit verbreitet – die Zahlen sprechen allerdings eine andere Sprache. Eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: Die Erwerbsquote der 20- bis 24-Jährigen ist zwischen 2015 und 2025 um 7,1 Prozentpunkte auf 76,8 Prozent gestiegen. Damit beteiligen sich junge Menschen heute so stark am Arbeitsmarkt wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Das IAB sieht darin einen deutlichen Widerspruch zum verbreiteten Bild einer angeblich arbeitsunwilligen Generation Z.

Was sich verändert hat, sind zum Teil die Erwartungen an Arbeit. Wer Wert auf ein gutes Betriebsklima, verlässliche Perspektiven, Feedback oder eine gute Balance zwischen Beruf und Privatleben legt, ist deshalb nicht weniger leistungsbereit. Für Jugendliche sind bei der Wahl eines Ausbildungsbetriebs insbesondere ein positives Betriebsklima, gute Übernahmechancen und ein sicherer Arbeitsplatz wichtig.

Für Kanzleien liegt darin eine Chance: Wer Auszubildenden zeigt, wofür ihre Arbeit wichtig ist, klare Erwartungen formuliert, regelmäßig Feedback gibt und Entwicklung ermöglicht, kann aus jungen Einsteiger:innen engagierte Nachwuchskräfte machen. Leistungsbereitschaft ist keine Frage des Geburtsjahres – sondern der Rahmenbedingungen, unter denen Menschen arbeiten.

Mythos 2: “Azubis sind nur am Handy.”

Ja, das Smartphone gehört selbstverständlich zur Lebenswelt heutzutage. Aber genau hier kann Ausbildung ansetzen: Aus einer hohen Vertrautheit mit digitalen Anwendungen kann professionelle digitale Kompetenz entstehen. Die Ausbildungsordnung für Steuerfachangestellte trägt dieser Entwicklung ausdrücklich Rechnung. “Digitalisierte Arbeitswelt” und das Umsetzen digitaler Geschäftsprozesse sind darin feste Bestandteile der Ausbildung.

Warum diese Nähe zu digitalen Medien also nicht nutzen? Auszubildende können – selbstverständlich innerhalb klarer fachlicher, datenschutzrechtlicher und berufsrechtlicher Leitplanken – neue Tools ausprobieren, Verbesserungsideen für digitale Abläufe einbringen oder bei geeigneten Social-Media-Aktivitäten der Kanzlei unterstützen. Entscheidend sind klare Regeln dafür, wann das Smartphone Arbeitsmittel ist und wann private Nutzung Pause hat. Dann wird aus dem vermeintlichen Problem im besten Fall eine Ressource für die Kanzlei.

Mythos 3: “Auszubildende kosten nur Zeit und Geld.”

Natürlich braucht gute Ausbildung Zeit, Aufmerksamkeit und Engagement. Aber dieser Aufwand ist vor allem eins: eine Investition in die Zukunft der eigenen Kanzlei. Denn wer selbst ausbildet, entwickelt Fachkräfte von Anfang an passend zu den eigenen Abläufen, Arbeitsweisen und Anforderungen.

Auszubildende lernen die Kanzlei, das Team und die Mandantschaft über einen längeren Zeitraum kennen. Sie wachsen Schritt für Schritt in ihre Aufgaben hinein und können mit guter Begleitung zunehmend Verantwortung und eigenständig Aufgaben übernehmen. Wer Nachwuchskräfte selbst entwickelt, muss später nicht ausschließlich darauf hoffen, auf dem Arbeitsmarkt bereits fertig ausgebildete Fachkräfte zu finden, die zugleich fachlich und menschlich zur Kanzlei passen. Stattdessen können Kanzleien früh Bindung aufbauen, Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen und künftige Fachkräfte gezielt auf ihre Aufgaben vorbereiten.

Auszubildende kosten deshalb nicht nur Zeit und Geld. Mit jedem Lernschritt wächst auch ihr Beitrag zur Kanzlei – und aus dem anfänglichen Ausbildungsaufwand kann eine langfristige Zusammenarbeit mit einer Fachkraft entstehen, die den Betrieb bereits bestens kennt. Ausbilden lohnt sich!

Mythos 4: “Die jungen Leute sind nicht belastbar.”

Belastbarkeit lässt sich kaum sinnvoll an einer ganzen Generation festmachen. Hinzu kommt: Belastbarkeit bedeutet in einer modernen Kanzlei nicht, möglichst lange schweigend Routineaufgaben abzuarbeiten. Gefragt sind zunehmend Lernfähigkeit, ein konstruktiver Umgang mit Veränderungen, Priorisierung, Problemlösung und die Fähigkeit, Ergebnisse kritisch zu hinterfragen. Gerade angesichts von Digitalisierung und KI gewinnen diese Kompetenzen an Bedeutung. 

Und Auszubildende sind – der Begriff sagt es bereits – Menschen in Ausbildung. Sie müssen Verantwortungsübernahme, den Umgang mit Arbeitsdruck und professionelle Routinen erst entwickeln dürfen. Die Ausbildungsordnung sieht deshalb ausdrücklich vor, dass Steuerfachangestellte die für ihren Beruf notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben und Aufgaben zunehmend selbstständig planen, durchführen und kontrollieren. Gute Ausbildung fordert junge Menschen also durchaus – sie lässt sie mit den Anforderungen aber nicht allein. 

Mythos 5: “Azubis bleiben sowieso nicht lange beim Ausbildungsunternehmen.”

Eine Garantie, dass jede:r Auszubildende nach dem Abschluss für viele Jahre in der Kanzlei bleibt, gibt es nicht. Die Behauptung, Azubis seien “sowieso” gleich wieder weg, lässt sich aber ebenso wenig halten. Ob aus dem Ausbildungsbetrieb ein langfristiger Arbeitgeber wird, hängt dabei auch von den Erfahrungen während der Ausbildung ab. Betriebsklima, Betreuung, die wahrgenommene Qualität der Ausbildung und die Passung zum Beruf spielen eine wichtige Rolle.

Mitarbeiterbindung beginnt deshalb nicht erst nach der Abschlussprüfung. Wer Auszubildende früh ins Team integriert, ihnen Verantwortung zutraut, regelmäßig mit ihnen über ihre Entwicklung spricht und Perspektiven für die Zeit nach der Ausbildung aufzeigt, schafft gute Voraussetzungen für eine langfristige Zusammenarbeit.

Und selbst wenn eine ausgebildete Fachkraft später einen anderen Weg einschlägt: Nicht auszubilden ist deshalb noch lange nicht die bessere Alternative. Gerade in Zeiten knapper Fachkräfte erhöht jede selbst ausgebildete Nachwuchskraft zunächst einmal die Chance, den eigenen Personalbedarf aus den eigenen Reihen decken zu können.

Mythos 6: “Die KI macht Steuerfachangestellte überflüssig.”

KI und Automatisierung verändern die Arbeit von Steuerfachangestellten – sie schaffen den Beruf aber nicht ab. Häufig verändern sich Tätigkeiten: Bestimmte Aufgaben werden von Technologie übernommen, andere gewinnen an Bedeutung und neue kommen hinzu. KI bedeutet außerdem gleichzeitig mehr Verantwortung, den jedes KI-Ergebnis muss fachlich auf Richtigkeit geprüft werden.

Nicht umsonst wurden digitale Geschäftsprozesse und die digitalisierte Arbeitswelt bei der Neuordnung der Ausbildung ausdrücklich im Berufsbild verankert. Gleichzeitig gehören weiterhin Kommunikation und Kooperation, die Vorbereitung und Unterstützung betriebswirtschaftlicher Beratung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen sowie der Umgang mit komplexen steuerlichen Sachverhalten zum Berufsbild.

Gerade dann, wenn Software Routinearbeiten übernimmt, werden andere Kompetenzen wichtiger: Ergebnisse auf Plausibilität prüfen, Sachverhalte fachlich einordnen, mit Mandanten kommunizieren, Zusammenhänge erklären und digitale Werkzeuge verantwortungsvoll einsetzen. KI macht Steuerfachangestellte also nicht überflüssig. Sie verändert, womit sie ihre Zeit verbringen – und kann Raum für anspruchsvollere und kommunikativere Aufgaben schaffen.

Mythos 7: “Ausbildung kostet wertvolle Arbeitszeit.”

Dieser Einwand ist nachvollziehbar. Gute Ausbildung läuft nicht einfach nebenbei. Gerade am Anfang müssen Abläufe erklärt, Arbeitsergebnisse kontrolliert, Fragen beantwortet und Lernfortschritte begleitet werden. Aber auch die Alternative ist zeitintensiv: Externe Fachkräfte müssen gesucht, ausgewählt und eingearbeitet werden – und das in einem angespannten Arbeitsmarkt. 

Ausbildung lässt sich dagegen planbar organisieren. Ein strukturierter Ausbildungsplan, feste Ansprechpartner:innen, regelmäßige kurze Feedbacktermine und eine schrittweise Übertragung von Verantwortung verhindern, dass jede Frage spontan bei der Kanzleileitung landet. Die Aufgaben können zudem auf mehrere Schultern im Team verteilt werden.

Zeit für Ausbildung ist damit keine Zeit, die “weg” ist. Sie ist Zeit, die in eine Fachkraft investiert wird, die die eigene Kanzlei, ihre Abläufe und ihre Mandantschaft von Grund auf kennenlernt. Oder anders gefragt: Wenn heute schon die Zeit für Ausbildung fehlt – wie viel Zeit wird morgen fehlen, wenn die Fachkraft nicht da ist?

Mythos 8: “Ausbilden bringt der Kanzlei nichts.”

Ausbildung wirkt auf weit mehr als nur auf die aktuelle Personalstärke. Kanzleien können damit Fachkräfte gezielt für ihre eigenen Abläufe und Anforderungen entwickeln. Sie lernen potenzielle künftige Mitarbeitende über mehrere Jahre kennen, vermitteln ihnen die eigene Arbeitsweise und integrieren sie früh ins Team. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) nennt genau diese betriebsspezifische Qualifizierung und die geringere Abhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt als wichtige Vorteile eigener Ausbildung.

Auszubildende können zudem neue Perspektiven in die Kanzlei bringen. Wer junge Mitarbeitende beispielsweise bei Digitalisierungsprojekten oder beim Test neuer Anwendungen einbindet, macht Ausbildung zu einem gegenseitigen Lernprozess. 

Die vielleicht wichtigere Frage lautet deshalb nicht, ob Ausbilden der Kanzlei etwas bringt. Sondern: Kann die Kanzlei es sich langfristig leisten, nicht auszubilden?

Ausbildung sichert Wissen, schafft Bindung, erschließt Nachwuchs und macht Kanzleien unabhängiger von einem immer schwierigeren externen Fachkräftemarkt. Sie ist damit nicht nur gesellschaftliches Engagement, sondern ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen Kanzleistrategie.